Gerne übersetze ich für Sie:
- Werbetexte
- Homepages
- Produktpräsentationen
- Sachtexte
- Fachtexte
- Geschäftsbriefe
- Und was Ihnen sonst noch so einfällt
Durch mein Studium zur staatlich geprüften Übersetzerin habe ich mein Verständnis für Sprachen vertieft. Wort für Wort, Satz für Satz bereitet es mir immer wieder Freude, den Dingen ihren Sinn zu geben – stets professionell in Sprache, Stil und Form sowie unter Wahrung interkultureller Eigenheiten.
Ich selbst übersetze ausschließlich aus dem Englischen. Zudem verfüge ich über ein weites Netzwerk an Übersetzerkolleg*innen, an die ich Sie gerne und schnell vermittle.
Genau wie ich sind meine Kollegen*innen Muttersprachler*innen und übersetzen ausschließlich in ihre Muttersprache. Außerdem arbeiten wir nach dem 4-Augen-Prinzip, das heißt, jede angefertige Übersetzung wird von einem/-r zweiten Übersetzer*in auf sprachliche und inhaltliche Richtigkeit überprüft, um Ihnen bestmögliche Qualität zu liefern.
Dazu gehören:
- Urkunden aller Art
- Zeugnisse
- Zertifikate
- und vieles mehr
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei Gericht oder einer staatlichen Behörde? Der/Die Übersetzer*in bestätigt mit Unterschrift und Stempel die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung, das heißt, dass der Inhalt und die Daten der Übersetzung mit dem Original übereinstimmen.
Sie kann nur von einem vom jeweiligen Landgericht beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzer ausgestellt werden, wobei diese Bezeichnungen gleichbedeutend sind; sie hängen nur von den jeweiligen Bundesländern ab. Manchmal kann es sein, dass die Behörde die Beglaubigung durch eine/-n Übersetzer*in aus einem gewissen Bundesland fordert. Bitte prüfen Sie dies vorab.